AGB
Stand: Oktober 2026
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Offerten und Aufträge der Maler Iten GmbH, Sprungstrasse 20B, 6314 Unterägeri (nachfolgend «wir»). Sie werden Vertragsbestandteil, wenn wir bei der Auftragserteilung auf sie hinweisen, zum Beispiel in der Offerte, in der Auftragsbestätigung, per E-Mail oder per Nachricht. Was im Einzelfall abweichend vereinbart ist, schriftlich oder mündlich, geht diesen AGB vor. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 363 ff. OR). Die SIA-Norm 118 gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
2. Besichtigung, Offerte und Auftrag
Besichtigung und Offerte sind kostenlos. Nicht für jeden Auftrag erstellen wir eine schriftliche Offerte. Gerade bei kleineren Arbeiten genügt oft eine mündliche Absprache über Umfang, Termin und Preis oder Abrechnung nach Aufwand. Auch ein mündlich erteilter Auftrag ist verbindlich.
Schriftliche Offerten gelten drei Monate ab Datum. Sie beruhen auf der Besichtigung und den Angaben der Kundin oder des Kunden. Der Auftrag kommt zustande, wenn die Offerte unterschrieben oder bestätigt wird (auch per E-Mail oder Nachricht) oder wenn wir die Ausführung mündlich vereinbaren.
3. Preise und Abrechnung
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Wir rechnen pauschal, nach Ausmass oder nach Aufwand ab, wie in der Offerte festgehalten. Zusätzliche oder geänderte Arbeiten führen wir nur nach Absprache aus. Sie werden zu den Ansätzen der Offerte oder, wo keine bestehen, nach Aufwand verrechnet. Stellen wir während der Arbeit Unvorhersehbares fest, zum Beispiel lose alte Anstriche, Feuchtigkeit oder Schimmel, informieren wir Sie, bevor wir Mehrarbeiten ausführen.
4. Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Sie sorgen dafür, dass wir zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den Räumen oder zum Gebäude haben und dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen. Zerbrechliche und wertvolle Gegenstände räumen Sie vorher weg. Möbel, die bleiben, decken wir ab. Wird ein Schlüssel übergeben, etwa bei Ferienwohnungen, gehen wir sorgfältig damit um und geben ihn wie vereinbart zurück. Können wir wegen fehlendem Zugang oder fehlender Vorbereitung nicht wie geplant arbeiten, dürfen wir den entstandenen Mehraufwand verrechnen.
5. Termine
Ausführungstermine vereinbaren wir gemeinsam. Bei Aussenarbeiten hängen sie vom Wetter ab: Bei Regen, Frost oder zu hoher Luftfeuchtigkeit verschieben wir die Arbeiten, damit die Qualität stimmt. Solche Verschiebungen sowie Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferengpässe, Krankheit, Vorarbeiten Dritter), gelten nicht als Verzug. Wir informieren Sie so rasch wie möglich.
6. Farbtöne und Materialien
Farbtöne können je nach Untergrund, Licht und Glanzgrad leicht von Farbfächern, Mustern und Bildschirmdarstellungen abweichen. Auf Wunsch legen wir vorher eine Musterfläche an. Material, das Sie selbst stellen, verarbeiten wir nach Ihren Vorgaben; für dessen Eignung und Qualität sind Sie verantwortlich.
7. Abnahme und Mängel
Nach Abschluss der Arbeiten prüfen wir sie, wenn möglich, gemeinsam mit Ihnen. Mängel, die Sie bei der Abnahme feststellen, teilen Sie uns sofort mit. Mängel, die sich erst später zeigen, melden Sie uns sofort nach der Entdeckung. Wir haben zuerst das Recht, Mängel kostenlos zu beheben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen (Art. 367 ff. OR).
8. Haftung
Für Schäden, die wir bei der Arbeit schuldhaft verursachen, haften wir nach Gesetz. Für Schäden, die auf bestehende Mängel am Untergrund oder am Gebäude, auf Material der Kundschaft oder auf normale Abnutzung zurückgehen, haften wir nicht.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können wir eine Anzahlung oder Teilrechnungen nach Arbeitsfortschritt vereinbaren. Nach Ablauf der Zahlungsfrist dürfen wir eine Mahngebühr und Verzugszins nach Gesetz verrechnen.
10. Absage eines Auftrags
Sie können einen Auftrag jederzeit absagen. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich. Bereits erbrachte Arbeiten und speziell für Sie bestelltes Material verrechnen wir. Bei einer Absage weniger als 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Beginn können wir zudem den Aufwand für die reservierten Tage angemessen verrechnen (Art. 377 OR).
11. Fotos
Wir fotografieren unsere Arbeit vor, während und nach der Ausführung zur eigenen Dokumentation. Fotos veröffentlichen wir auf unserer Website oder unseren Social-Media-Kanälen nur mit Ihrer Zustimmung, die wir in der Offerte, in der Auftragsbestätigung oder bei mündlichen Aufträgen per Nachricht einholen. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
12. Datenschutz
Wie wir Personendaten bearbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Maler Iten GmbH in Unterägeri (Kanton Zug), soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorsieht (z. B. für Konsumentinnen und Konsumenten deren Wohnsitz).
